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Welche Voraussetzungen gibt es für einen Wechsel zur PKV?
-          Vergleich im Überblick
 
PKV statt GKV bedeutet für Sie:
o        Mehr Leistungen für Ihre eigenen Beiträge
o        Weniger Beiträge, individuelle Abgestimmt
o        Mehr verfügbares Einkommen heute
o        Kapitalbildung
§         Wenn Sie nach einem Wechsel in die PKV die monatliche Ersparnis konsequent anlegen, können Sie z.B. eine private Altersvorsorge mit hohem Überschuss ansparen
o        Einkünfte aus Kapitalbildung
§         Die konsequent angelegte monatliche Ersparnis zur GKV ermöglicht es Ihnen, Einkünfte aus den Kapitalüberschüssen zu erhalten
o        Mehr verfügbares Einkommen im Alter
§         Horrormeldungen über nicht mehr bezahlbare Krankenversicherungsbeiträge gehören seit 1994 der Vergangenheit an. Seitdem sind die Versicherer nämlich verpflichtet, einen Standarttarif anzubieten, dessen Beitrag nicht höher sein darf als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV. Außerdem reduziert sich der Beitrag um die angesammelten Altersrückstellungen, so dass Sie auch im Alter nie einen höheren Beitrag als in der GKV zahlen.

  -          Möglichkeiten
 
Vorteile der privaten Krankenversicherung
 
Im folgenden Abschnitt möchten wir Ihnen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung aufzählen und erklären
 
o        Besuchen Sie jederzeit den Arzt Ihres Vertrauens.
o        Sie sind nicht darauf angewiesen, dass dieser Arzt eine Kassenzulassung hat!
o        Fachärztliche Behandlung genießen Sie ohne Überweisung vom Hausarzt
o        Ihr Heilpraktikerbesuch wird von der Krankenkasse übernommen
o        Privatpatienten genießen kurze Wartezeiten
o        es gibt keine Höchstgrenzen für Heil- und Hilfsmittel
o        Sie bekommen Ihre Kosten sowohl bei Arzneien, Hilfs- als auch Heilmittel bis zu 100% erstattet
o        Kontaktlinsen werden Ihnen bezahlt
o        Beim Zahnarzt werden auch Materialien wie Gold, Keramik, etc. erstattet
o        Freie Krankanhauswahl - Weltweit
o        Chefarztbehandlung
o        Auf Wunsch Einzelzimmer
o        keine Tagespauschale
o        Verdienstausfall auf Wunsch bis zu 100% des Nettoeinkommens versicherbar

  -          Regeln
 
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Wechsel zur PKV?
Grundsätzlich gilt: Sie können in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Das gilt einkommensunabhängig für selbständig Tätige, wobei als Ausnahmen Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten zu nennem sind, sie unterliegen auch zunächst der Versicherungspflicht. Ebenso können Selbständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte Apotheker, Tierärzte) nur Krankentagegeldversicherungen abschließen.

Unter welchen Umständen können Arbeitnehmer wechseln?
Arbeitnehmer könnten sich erst dann aus der Pflicht-Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Brutto-Einkommen über der Versicherungs-Pflichtgrenze liegt. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungs-Bonus-Zahlungen.
 
 


Achtung Verwechslungsgefahr!
Nicht verwechseln darf man die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Seit 2003 sind sie von einander losgelöst zu betrachten.
 
Versicherungs-Pflichtgrenze
Beitrags-Bemessungsgrenze
Mit der Versicherungspflichtgrenze gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welcher Einkommens-Höhe brutto (derzeit 46.800 Euro) ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen (derzeit 42.300 Euro) Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden.
 
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde zum 1. Januar 2005 von 41.850 auf 42.300 Euro angehoben und die Versicherungs-Pflichtgrenze erhöhte sich von bislang 46.350 Euro auf 46.800 Euro.
 
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