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VWL

Mehr als die Hälfte aller Deutschen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verschenken Geld wie eine Studie der Union Investment ergab. Dadurch verschenken ca. 50 % aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Zulagen vom Arbeitgeber und/oder vom Staat.
 
Vermögenswirksame Leistungen müssen mindestens für einen Zeitraum von 7 Jahren angelegt werden, wobei sechs Jahre darin eingespart werden und danach liegt das Geld noch für ein Jahr dort.
 
Hierbei gibt es verschiedenste Anlageformen. Der wohl am Gebräuchlichste, ist der Bausparvertrag, da dieser sogar doppelt vom Staat gefördert wird. Als erstes kann man die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen und als zweites noch eine Wohnungsbauprämie.
 
Für wen dies nicht zutrifft, also wer keinen Anspruch auf diese Förderungen hat kann eine Kapital-Lebensverischerung abschließen um für sein Alter Vorzusorgen, oder um später seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
 
Im jeweiligen Tarifvertrag steht geschrieben, ob Sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Auch die Höhe der Arbeitgeberleistung, maximal jedoch 40 € im Monat, wird von Unternehmen zum Teil freiwillig gewährt.
 
Als erstes müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Danach schließen Sie den Vertrag mit der Anlageform Ihrer Wahl ab und der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages. Ihr Arbeitgeber überweist dann die Beiträge an das zuständige Vertragsunternehmen, inklusive, falls gewünscht, einen freiwilligen Beitrag den der Arbeitnehmer von seinem Gehalt bezahlt.

Die Sparzulage wird bei dem jeweiligen Finanzamt jedes Jahr beantragt. Am Ende der Vertragslaufzeit, nach 7 Jahren, überweist das Finanzamt die Zulagen auf das Anlagenkonto. Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17 900 Euro liegt, bekommen eine zusätzliche Prämie. Die Obergrenze für Ehepaare liegt bei 35 800 Euro.

Falls sie eine Anlage über Fonds gewählt haben, gibt Ihnen der Staat bis maximal 400 Euro pro Jahr dazu. In den alten und den neuen Bundesländern ist es einheitlich auf 18 % beschränkt, seit 2005. Bei älteren Verträgen ekommen Sparer aus dem Osten 22 Prozent.
 
Bei Bausparverträgen fördert der Staat Sie gleich doppelt. Zum einen gibt es eine 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie für eine maximale Sparleistung von 512 € bei Alleinlebenden und eine maximale Sparleistung von 1025 €für Ehepaare. Die Vorraussetzung für diese Förderung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen, 25.600 € bei Alleinlebenden und 51.200 € für Ehepaare, nicht überschritten wird. Zusätzlich gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage, die auf bis zu 470 €, eine Zulage von 9 % fördert.
 
ausparverträgen schießt der Staat gleich zwei Förderungen zu: Zum einen gibt es auf die jährliche Sparleistung von maximal 512 Euro (Ehepaare 1024 Euro) eine 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25 600 Euro (für Paare 51200 Euro) nicht übersteigen. Als zweite Finanzspritze kommt die Arbeitnehmersparzulage ins Spiel. Auf bis zu 470 Euro kann die Zulage von neun Prozent beantragt werden.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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