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Mehr als
die Hälfte aller Deutschen
Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen
verschenken Geld wie eine
Studie der Union Investment
ergab. Dadurch verschenken
ca. 50 % aller Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen
Zulagen vom Arbeitgeber
und/oder vom Staat.
Vermögenswirksame Leistungen
müssen mindestens für einen
Zeitraum von 7 Jahren
angelegt werden, wobei sechs
Jahre darin eingespart
werden und danach liegt das
Geld noch für ein Jahr dort.
Hierbei gibt es
verschiedenste Anlageformen.
Der wohl am Gebräuchlichste,
ist der Bausparvertrag, da
dieser sogar doppelt vom
Staat gefördert wird. Als
erstes kann man die
Arbeitnehmer-Sparzulage
beantragen und als zweites
noch eine Wohnungsbauprämie.
Für wen dies nicht zutrifft,
also wer keinen Anspruch auf
diese Förderungen hat kann
eine
Kapital-Lebensverischerung
abschließen um für sein
Alter Vorzusorgen, oder um
später seinen Traum vom
Eigenheim zu verwirklichen.
Im jeweiligen Tarifvertrag
steht geschrieben, ob Sie
einen Anspruch auf
vermögenswirksame Leistungen
haben. Auch die Höhe der
Arbeitgeberleistung, maximal
jedoch 40 € im Monat, wird
von Unternehmen zum Teil
freiwillig gewährt.
Als erstes müssen Sie mit
Ihrem Arbeitgeber klären, ob
Sie überhaupt einen Anspruch
auf vermögenswirksame
Leistungen haben. Danach
schließen Sie den Vertrag
mit der Anlageform Ihrer
Wahl ab und der Arbeitgeber
erhält eine Kopie des
Vertrages. Ihr Arbeitgeber
überweist dann die Beiträge
an das zuständige
Vertragsunternehmen,
inklusive, falls gewünscht,
einen freiwilligen Beitrag
den der Arbeitnehmer von
seinem Gehalt bezahlt.
Die Sparzulage wird bei dem
jeweiligen Finanzamt jedes
Jahr beantragt. Am Ende der
Vertragslaufzeit, nach 7
Jahren, überweist das
Finanzamt die Zulagen auf
das Anlagenkonto.
Arbeitnehmer, deren zu
versteuerndes
Jahreseinkommen unter 17 900
Euro liegt, bekommen eine
zusätzliche Prämie. Die
Obergrenze für Ehepaare
liegt bei 35 800 Euro.
Falls sie eine Anlage über
Fonds gewählt haben, gibt
Ihnen der Staat bis maximal
400 Euro pro Jahr dazu. In
den alten und den neuen
Bundesländern ist es
einheitlich auf 18 %
beschränkt, seit 2005. Bei
älteren Verträgen ekommen
Sparer aus dem Osten 22
Prozent.
Bei Bausparverträgen fördert
der Staat Sie gleich
doppelt. Zum einen gibt es
eine 8,8-prozentige
Wohnungsbauprämie für eine
maximale Sparleistung von
512 € bei Alleinlebenden und
eine maximale Sparleistung
von 1025 €für Ehepaare. Die
Vorraussetzung für diese
Förderung ist, dass das zu
versteuernde
Jahreseinkommen, 25.600 €
bei Alleinlebenden und
51.200 € für Ehepaare, nicht
überschritten wird.
Zusätzlich gibt es noch die
Arbeitnehmersparzulage, die
auf bis zu 470 €, eine
Zulage von 9 % fördert.
ausparverträgen schießt der
Staat gleich zwei
Förderungen zu: Zum einen
gibt es auf die jährliche
Sparleistung von maximal 512
Euro (Ehepaare 1024 Euro)
eine 8,8-prozentige
Wohnungsbauprämie.
Voraussetzung: Das zu
versteuernde Jahreseinkommen
darf 25 600 Euro (für Paare
51200 Euro) nicht
übersteigen. Als zweite
Finanzspritze kommt die
Arbeitnehmersparzulage ins
Spiel. Auf bis zu 470 Euro
kann die Zulage von neun
Prozent beantragt werden.
© Autor:
Benjamin Hohmann
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