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Versicherungsschutz in der BU
 
Nachdem Sie die erste Beitragszahlung geleistet oder den einmaligen Betrag (Einlösungsbetrag) gezahlt haben beginnt der Versicherungsschutz. Desweiteren muß die Annahme Ihres Vertrags vom Versicherer schriftlich oder durch das Aushändigen des Versicherungsscheins bestätigt worden sein. Das im Versicherungsschein festgelegte Datum ist maßgeblich für den Versicherungsbeginn.

Einige Versicherer bieten auch einen sogenannten vorläufigen Versicherungsschutz an, dieser beginnt frühestens drei Tage nach der Unterzeichnung des Antrages. Gegebenenfalls müssen Zusatzbedingungen erfüllt sein, um in den Genuss des vorläufigen Versicherungsschutzes zu kommen. Dazu kann gehören, dass der Vertrag beim Versicherer eingegangen sein muss, oder das eine Bankverbindung benannt und das Einverständnis zur Lastschriftverfahren erteilt wurde.

Der vorläufige Versicherungsschutz ist in der Regel zeitlich begrenzt, seine eigentliche Funktion besteht darin, der versicherten Person, bzw. der noch zu versichernden Person auch schon während der noch laufenden Antrags-, Gesundheits- und Risikoprüfung Versicherungsschutz zu gewähren.

 
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