| Versicherungsfall |
| Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig nach den Bedingungen wird und alle vertraglichen Obliegenheiten (keine aktive Teilnahme an Kriegsereignissen, vorvertragliche Anzeigepflicht, Beitragszahlungspflicht etc.) erfüllt wurden. |

