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Eine Form der
Altersvorsorge ist die
Riester-Rente. Sie wird vom Staat
gefördert, sie ist freiwillig und
privat. Der Name Riester-Rente kommt
vom Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung, Walter Riester. Er
empfahl, durch eine staatliche
Altersvorsorgezulage die private
Altersvorsorge zu fördern.
In den Jahren 2000-2001 entstand die
Riester Rente. Das Versorgungsloch
der Versicherten was durch die
Reform entstand sollte die Riester
Rente decken. Das Versorgungsloch
entstand als das Rentenniveau von
70% auf 67% reduziert wurde.
Offiziell heißt die Riester-Rente
„zusätzliche Kapital gedeckte
Altersvorsorge“. Die Riester-Rente
basiert erstmals in der Geschichte
der Sozialversicherungen auf der
Kapitaldeckung und nicht wie alle
Versicherungen vor ihr auf dem
Umlageverfahren.
Wie funktioniert die
Riester-Rente?
Auf einer freiwilligen, privaten
Basis, gründet sich die
Riester-Rente. Man zahlt individuell
in eine privaten Rentenversicherung,
einen Sparplan, einen Fond oder
Ähnliches, während des aktiven
Arbeitslebens ein und erhält hierfür
eine staatliche Förderung in Form
von Steuerfreibeträgen oder Zulagen
als zusätzliches Extra.
An bestimmten Bedingungen ist diese
Förderung jedoch geknüpft.
Die Bedingungen der Riester-Rente
sind:
-
Vertraglich
muss zugesichert sein, dass bei
beginn der Auszahlphase der
Rente, die eingezahlten
Altersvorsorgebeträge auch
wirklich zur Verfügung stehen.
-
Bestimmte
vorgegebene Informationen müssen
die Altersvorsorgeverträge
bereitstellen.
-
Ab Erreichen
des Rentenalters muss die
Rentenleistung ein Leben lang
garantiert sein.
-
Mit Erreichen
des Rentenalters dürfen die
Rentenleistungen, momentan
frühestens mit 60 Jahren,
eintreten.
-
Auf
mindestens 10 Jahre müssen die
Abschlusskosten verteilt sein.
-
Die
Verpfändung und Übertragung muss
in den privaten
Vorsorgeverträgen ausgeschlossen
sein.
Wer bekommt bei der Riester-Rente
die Förderung?
Durch die Riester haben verschiedene
Personengruppen einen Anspruch auf
Förderung. Das sind alle
rentenpflichtversicherten
Selbständige und Arbeitnehmer, auch
Zivildienst- und Wehrdienstleistende
oder Arbeitslose. Fast jeder hat in
der Regel einen Anspruch auf
Riester-Rente. Solange er nicht
nichtversicherungspflichtig,
freiwillig versichert, bereits
Rentner ist.
© Autor: Benjamin Hohmann
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