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Reiserücktrittsversicherung
Bei der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Durch diese Versicherung werden die Stornogebühren bei Vertragsrücktritt zurückerstattet. Eine vollständige Rückerstattung ist aber nur möglich, wenn vor Reisebeginn zurückgetreten wird.

Weiterhin sind die Mehrkosten für eine verfrühte Heimreise enthalten, wie zum Beispiel Zug- oder Flugkosten. Auch wenn durch einen längeren krankheitsbedingten Aufenthalt am Urlaubsort Kosten, wie beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, entstehen, werden diese durch die Reiserücktrittsversicherung ersetzt. Jedoch ist bei den meisten Versicherungen ein Eigenanteil bzw. eine Selbstbeteiligung zu zahlen.

In der Reiserücktrittsversicherung sind alle Personen versichert, die auch im Vertrag aufgeführt sind. Aber auch bei sogenannten mitversicherten Risikopersonen, wie dem Ehepartner oder dem minderjährigen Kind, zahlt die Rücktrittsversicherung

Generell richten sich die Stornogebühren nach dem Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes. Je später man mitteilt, dass man die Reise nicht antreten kann, um so höher werden die Stornogebühren, wobei bis zu 100 Prozent des Reisepreises anfallen können. Damit die Versicherung wirksam wird, müssen im Bedarfsfall wichtige Gründe vorliegen.

Folgende Gründe werden meistens für einen Rücktritt von einer Reise vom Versicherungsunternehmen anerkannt:
  • Unfall
  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Tod eines Angehörigen
  • Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten oder der mitreisenden Person
  • Schaden am Eigentum des Versicherten aufgrund von Naturgewalten (Feuer, Überschwemmung) oder strafbare Handlungen (Einbruch, Diebstahl)
Die Reiserücktrittsversicherung haftet nicht bei höherer Gewalt oder bei Streik.

Falls Sie von einer Reise zurücktreten müssen, sollten Sie nicht nur die Gründe angeben, sondern diese auch mit Nachweisen (z.B. Arztatteste, die Bestätigung eines Unfalles oder Todes) belegen. Zudem ist jeder Schadensfall der Versicherung unverzüglich anzuzeigen. Besonders bei teuren und lang im voraus gebuchten Reisen ist diese Art der Absicherung zu empfehlen.
 
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