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Reisekrankenversicherung

Wenn Ihnen im Ausland eine akute Krankheit oder ein Unfall passiert und Sie gegebenenfalls woandershin transportiert werden müssen, übernimmt die private Auslandsreisekrankenversicherung die entstehenden Kosten. Dies ist besonders den Leuten von gesetzlichen Kassen zu empfehlen, wenn diese in Länder Reisen, mit denen kein Sozialabkommen bzw. entsprechende EU-Vereinbarungen besteht.

Wichtig bei der Auslandskrankenversicherung ist, dass Vorerkrankungen von der Leistung ausgeschlossen sind. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt, kann man auch eine Gesundheitsprüfung machen um eventuelle Vorerkrankungen mit in die Leistungen einzuschließen.

Sie müssen auch darauf achten, ob eine Betriebsreise oder die Urlaubsreise Versichert ist, da, bei Falschangabe, die Versicherung von Ihren Leistungen zurücktreten kann. Ob das eine eine Betriebsreise oder die Urlaubsreise Versichert ist, können Sie in den Vertragsbedingungen nachlesen. (Zum Beispiel unter: Was ist versichert, Wer ist versichert)

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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