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Größere unternehmen richten zur Altersabsicherung ihrer
Mitarbeiter meist eine Pensionskasse ein. Sie ist als privates
Lebensversicherungs-Unternehmen einzuordnen und unterliegt deshalb der
staatlichen Kontrolle. Das dafür zuständige Amt nennt sich Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Die Pensionskasse wird, laut Betriebsrentengesetz, als externer
Versorgungsträger zur Durchführung betrieblicher Altersversorgung definiert. Ob
die Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden oder durch Entgeltumwandlung vom
Arbeitnehmer bezahlt werden, können Sie entscheiden.
© Autor: Benjamin Hohmann
Betriebliche Vorsorge über Pensionskasse lohnt sich doppelt
Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine
Betriebsrente. Dort steigt stetig der Zuspruch und das Interesse an
betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten. Ein beliebtes Modell ist die Pensionskasse.
Diese Kasse gibt es seit über 100 Jahren und gehört noch lange nicht zum "alten
Eisen". Bereits heute fließen ca. ein Fünftel aller Gelder für Betriebsvorsorge
in die Pensionskassen mit ein und die Tendenz ist steigend.
© Autor: Benjamin Hohmann
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine attraktive Variante
Die betriebliche Vorsorge ist ein wichtiges Element, um im Alter eine volle
Kasse zu haben. Die Betriebsrente rentiert sich doppelt durch die Steuerliche
Ersparnis und den Aufbau einer Zusatzrente. Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob Sie
in den Genuss dieser Variante kommen oder nicht. Die meisten Pensionskassen
gelten nur für ein Unternehmen oder eine Branche, aber es gibt auch offene
Kassen, die kleinere und mittlere Betriebe nutzen können.
© Autor: Benjamin Hohmann
Steuervorteile durch Entgeltumwandlung
Pensionskassen funktionieren wie Lebensversicherer und sind rechtsfähige
Versorgungseinrichtungen. Als Arbeitnehmer wird Ihnen dabei ein Rechtsanspruch
auf Ihre Leistungen eingeräumt. Der Arbeitnehmer kann maximal 4 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in die betriebliche
Altersversorgung einzahlen, im Jahr 2006 sind dies 3.562,50 €. Bei einer
Entgeltumwandlung, sind die Beiträge, bis zum Jahr 2008, steuerfrei und für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialabgabenfrei.
Ein Beispiel: Single, zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro. Der
Nettoaufwand für ihn beträgt seit 2005 lediglich 674 Euro bei 1.020 Euro
steuerfreier Gehaltsumwandlung.
© Autor: Benjamin Hohmann
Auch eine private Beitragszahlung ist möglich
Bei dem Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse
entstehen Arbeitnehmern neben der Steuerersparnis weitere Vorteile. Eine
lebenslange Rente, bestehend aus einem garantierten Anteil und
Überschussanteilen, wird meist ab dem 65. Lebensjahr gezahlt. Dabei ist
Teilweise auch eine Einmalauszahlung möglich.
Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, ist die Versorgungsleistung trotzdem
gesichert, da diese Verträge nicht in die Insolvenzmasse fallen. Die Zulagen und
Beiträge, die bisher angespart wurden, stehen ausschließlich dem Arbeitnehmer
zu. Die Versorgung bei einem Arbeitsplatz- und Arbeitsgeberwechsel kann weiter
bestehen, wenn der neue Arbeitgeber der Pensionskasse beitritt, die entsprechend
vorher gewählt wurde.
© Autor: Benjamin Hohmann
Betriebsrente fördert Motivation und bindet an Betrieb
Auch für Arbeitgeber ist die Betriebliche Altersversorgung interessant.
Vorteilhaft für Arbeitgeber ist die Ersparnis von Sozialabgaben und wenn das
Unternehmen dem Angestellten Mitarbeiter etwas dazugibt, kann man dies als
Betriebsausgaben verbuchen.
Die Förderung der Betriebsrente erhöht die Motivation der Mitarbeiter und bindet
sie gleichwohl an den Betrieb. Die einfache und unbürokratische Durchführung
sorgt für einen geringen Verwaltungsaufwand und nicht zuletzt wird dem
gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruch Rechnung getragen.
© Autor: Benjamin Hohmann
Pensionskassen
Ähnlich wie Pensionsfonds sind Pensionskassen. Pensionsfonds
werden durch Beiträge oder Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber finanziert.
Gegenüber der Pensionskasse kann der Pensionsfonds investmentorientierter
gestaltet werden.
Der Berechtigt erhält höhere Leistungen im Ruhestand, wenn die Anlage Gewinn
erzielt. Garantiert wird bei Ablauf oder Leistungsfall mindestens die Auszahlung
der eingezahlten Beiträge.
© Autor: Benjamin Hohmann
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