Vorsorge
Privat
Staatlich
Betrieblich
Angebot anfordern
Interessantes
altersrente.de
baufinanzierungen.de
betriebshaftpflicht.de
buz.de
englischeLV.de
kindergeld.de
krankenversicherungen.de
kredite.de
personenversicherungen.de
sachversicherungen.de
sterbegeld.name
tierversicherungen.de

Pensionsfonds und Pensionskassen

Größere unternehmen richten zur Altersabsicherung ihrer Mitarbeiter meist eine Pensionskasse ein. Sie ist als privates Lebensversicherungs-Unternehmen einzuordnen und unterliegt deshalb der staatlichen Kontrolle. Das dafür zuständige Amt nennt sich Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Die Pensionskasse wird, laut Betriebsrentengesetz, als externer Versorgungsträger zur Durchführung betrieblicher Altersversorgung definiert. Ob die Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden oder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer bezahlt werden, können Sie entscheiden.

© Autor: Benjamin Hohmann


Betriebliche Vorsorge über Pensionskasse lohnt sich doppelt
Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Dort steigt stetig der Zuspruch und das Interesse an betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten. Ein beliebtes Modell ist die Pensionskasse. Diese Kasse gibt es seit über 100 Jahren und gehört noch lange nicht zum "alten Eisen". Bereits heute fließen ca. ein Fünftel aller Gelder für Betriebsvorsorge in die Pensionskassen mit ein und die Tendenz ist steigend.

© Autor: Benjamin Hohmann


Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine attraktive Variante
Die betriebliche Vorsorge ist ein wichtiges Element, um im Alter eine volle Kasse zu haben. Die Betriebsrente rentiert sich doppelt durch die Steuerliche Ersparnis und den Aufbau einer Zusatzrente. Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob Sie in den Genuss dieser Variante kommen oder nicht. Die meisten Pensionskassen gelten nur für ein Unternehmen oder eine Branche, aber es gibt auch offene Kassen, die kleinere und mittlere Betriebe nutzen können.

© Autor: Benjamin Hohmann


Steuervorteile durch Entgeltumwandlung
Pensionskassen funktionieren wie Lebensversicherer und sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen. Als Arbeitnehmer wird Ihnen dabei ein Rechtsanspruch auf Ihre Leistungen eingeräumt. Der Arbeitnehmer kann maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, im Jahr 2006 sind dies 3.562,50 €. Bei einer Entgeltumwandlung, sind die Beiträge, bis zum Jahr 2008, steuerfrei und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialabgabenfrei.
Ein Beispiel: Single, zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro. Der Nettoaufwand für ihn beträgt seit 2005 lediglich 674 Euro bei 1.020 Euro steuerfreier Gehaltsumwandlung.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
Auch eine private Beitragszahlung ist möglich
Bei dem Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse entstehen Arbeitnehmern neben der Steuerersparnis weitere Vorteile. Eine lebenslange Rente, bestehend aus einem garantierten Anteil und Überschussanteilen, wird meist ab dem 65. Lebensjahr gezahlt. Dabei ist Teilweise auch eine Einmalauszahlung möglich.

Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, ist die Versorgungsleistung trotzdem gesichert, da diese Verträge nicht in die Insolvenzmasse fallen. Die Zulagen und Beiträge, die bisher angespart wurden, stehen ausschließlich dem Arbeitnehmer zu. Die Versorgung bei einem Arbeitsplatz- und Arbeitsgeberwechsel kann weiter bestehen, wenn der neue Arbeitgeber der Pensionskasse beitritt, die entsprechend vorher gewählt wurde.

© Autor: Benjamin Hohmann


Betriebsrente fördert Motivation und bindet an Betrieb
Auch für Arbeitgeber ist die Betriebliche Altersversorgung interessant. Vorteilhaft für Arbeitgeber ist die Ersparnis von Sozialabgaben und wenn das Unternehmen dem Angestellten Mitarbeiter etwas dazugibt, kann man dies als Betriebsausgaben verbuchen.

Die Förderung der Betriebsrente erhöht die Motivation der Mitarbeiter und bindet sie gleichwohl an den Betrieb. Die einfache und unbürokratische Durchführung sorgt für einen geringen Verwaltungsaufwand und nicht zuletzt wird dem gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruch Rechnung getragen.

© Autor: Benjamin Hohmann


Pensionskassen

 

Ähnlich wie Pensionsfonds sind Pensionskassen. Pensionsfonds werden durch Beiträge oder Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber finanziert. Gegenüber der Pensionskasse kann der Pensionsfonds investmentorientierter gestaltet werden.

Der Berechtigt erhält höhere Leistungen im Ruhestand, wenn die Anlage Gewinn erzielt. Garantiert wird bei Ablauf oder Leistungsfall mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge.

© Autor: Benjamin Hohmann

 

 
Impressum | Kontakt | Über uns | Sitemap

zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen | Kunde weiterempfehlen