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Krankenversicherung im Urlaub
Eine Auslandskrankenversicherung ist grundsätzlich unbedingt notwendig. Gerade für längere Reisen, die in Länder mit einer anderen Klimazone führen, sollte man aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen ausreichend vorgesorgt haben. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur Schutz in den Ländern der Europäischen Union bieten, ist eine zusätzliche private Versicherung unumgänglich, da sonst nicht die vollen Leistungen abdeckt werden.

Bis vor kurzem bekam man für die EU-Länder einen Auslandskrankenschein, wenn man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Dieser Schein war außerdem für diejenigen Staaten gültig, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Dazu zählen außer den EU-Ländern die Schweiz, Island, Norwegen, Lichtenstein, die Türkei, Tunesien und die Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Diese Länder gewähren im Versicherungsfall einen Anspruch auf landesübliche Leistungen.

Derzeit bereiten die Krankenkassen die Einführung der europäischen Gesundheitskarte (European Health Insurance Card = EHIC) vor. Diese soll die nationale Krankenversicherungskarte sowie den Auslandskrankenschein ersetzen und damit eine einfachere Abrechnung gewährleisten. In Deutschland ist die Einführung für den 1. Januar 2006 geplant.

Seit dem 1. Juni 2004 bieten schon mehrere Krankenkassen eine Auslands-Chipkarte an. Diese ersetzt aber derzeit nur den Krankenschein und wird zusätzlich zur nationalen Krankenversicherungskarte zur Verfügung gestellt. Die Chipkarte wird wie bei Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus in Deutschland benutzt. Ist man gezwungen, eine Behandlung im europäischen Ausland in Anspruch zu nehmen, wird in Deutschland der Betrag erstattet, den man hier gezahlt hätte. Da die Behandlung häufig in touristischen Orten teurer ist, muss der Versicherte sehr wahrscheinlich mit der Zahlung eines Differenzbetrages rechnen. Sonderleisten, wie z.B. der Krankenrücktransport, sind in den Leistungen nicht mitenthalten.

Dagegen ersetzen die meisten privaten Anbieter von Auslandsversicherungen alle Kosten, wie auch beispielweise die stationäre Behandlung, Krankenhaustagegeld oder einen Rücktransport nach Deutschland bei schweren Erkrankungen oder Tod. Wer also keine derartige Versicherung abgeschlossen hat und solche Leistungen in Anspruch nehmen muss, hätte dann den vollen Betrag selber zu zahlen. Es besteht allerdings keine Leistungspflicht, wenn eine Behandlung, die vor Reiseantritt schon feststand, eine planmäßige Durchführung während der Reise zur Folge hätte. Dazu zählen auch Behandlungen während einer Schwangerschaft oder einer Entbindung. Verbraucher, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, benötigen keinen zusätzlichen Schutz, da diese größtenteils eine weltweite Absicherung bietet. Darunter zählen auch Leistungen, die Anbieter von Reisezusatzversicherungen in ihrem Angebot haben.

Generell werden bei dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zwei Varianten angeboten. Zum einen gibt es Jahrespolicen, welche sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt und zum anderen Verträge, die nur für die Dauer der Reise gelten. Möchte man also nur während der Reisezeit versichert sein, hat man in der Regel einen Versicherungsschutz von rund 6 Wochen. Je nach Anbieter kann dieser Zeitraum jedoch variieren. Ist ein Patient durch eine Erkrankung transportunfähig und gezwungen, seinen Aufenthalt zu verlängern, wird von den meisten Anbietern der Versicherungsschutz automatisch um 90 Tage verlängert. Am besten, man erkundigt sich bei seiner Versicherung, wie lange ein derartiger Schutz gewährt wird.

Seit 1. Januar 2004 ist es den gesetzlichen Krankenkassen durch die Gesundheitsreform ebenfalls möglich, Zusatzversicherungen wie die privaten Anbieter anzubieten. Dazu zählen auch Auslandskrankenversicherungen, die größtenteils über Partnerverträge mit privaten Anbietern laufen. Die gesetzlichen Kassen vertreiben nun also ebenfalls zusätzliche Reiseversicherungen, welche von ihren privaten Partnerunternehmen entwickelt wurden.

 
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