Durch die traditionelle Art der Energiegewinnung werden die
Umwelt und das Klima belastet. Sie können durch die Nutzung von erneuerbarer
Energie dazu beitragen das unsere Umwelt geschont wird. Deshalb fördert die KfW
Förderbank auch die Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer
Photovoltaik-Anlagen mit langfristigen und zinsgünstigen Darlehen. Jedoch ist
die Förderung bis auf eine Darlehenssumme von 50.000 € begrenzt und beim Erwerb
einer Photovoltaik-Anlage ist zu beachten, das diese die Anforderungen des
Gesetztes zur Neuregelung des Rechts „Erneuerbarer Energien (EEG v. 21.07.2004)“
erfüllen. Gebrauchte Anlagen werden nicht mitfinanziert.
Wer wird gefördert:
- Alle natürlichen Personen und gemeinnützige Antragsteller
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen
Kommission sind ausgeschlossen.
- Gewerblichen Antragstellern stehen zur Mitfinanzierung von Solarstromanlagen
das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und das KfW-Umweltprogramm zur Verfügung
- Für kommunale Gebietskörperschaften (rechtliche unselbständige Eigenbetriebe,
kommunale Zweckverbände) steht nur der KfW-Kommunalkredit zur Mitfinanzierung
von Solarstromanlagen bereit.
Der Weg zur Förderung:
Bei der Finanzierung von Investitionen mit Fördergeldern der KfW Förderbank muss
vor Investitionsbeginn ein entsprechender Antrag bei einer Sparkasse, einer
Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank gestellt werden.
Das wichtigste in Kürze:
Finanzierungsanteil je Vorhaben:
100% der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag je Vorhaben:
Kreditlaufzeit:
- bis zu 20 Jahren mit mind. einem und max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
- bis 10 Jahren mit mindestens einem und max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren ist
ebenfalls möglich
Tilgung:
- vorzeitige Tilgung möglich
- Gleichhohe Raten
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahren sind die Annuitäten
vierteljährlich zu leisten.
Auszahlung:
- 96% vom Nettoinvestionsbetrag
- In einer Summe abrufen
- Abruffrist 12 Monate nach Darlehenszusage
Konditionen:
- Fester Zinssatz für 10 oder 5 Jahre
- Zinssatz wird bei Zusage festgelegt
- Zinssatz abrufbar auf
www.kfw-formularsammlung.de
- Bereitstellungsprovision: 0,25 p.M, ab dem 2 Bankarbeitstag und 1 Monat nach
Zusage für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Sicherheiten:
- Bankübliche Sicherheiten
- Individuelle Kreditverhandlung zwischen Bank und Antragsteller
Unterlagen zur Antragstellung:
- Antragsvordruck (erstellt Bank)
- Angaben über die installierte Nennleistung (kWp) und Fabrikats der Anlage
©Autor: Manuela Baumbach
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