Anlagenneubau
Ich plane eine Photovoltaikanlage.
Wo erhalte ich den Einspeiseantrag?
Den Einspeiseantrag finden Sie auf den Internetseiten Ihres Stromanbieters.
Bitte planen Sie beim Anlagenbau zum Jahresende eine ausreichende Vorlaufzeit
für die Bearbeitung der Anschlussplanung (mindestens 10 - 14 Werktage) und der
Inbetriebnahme (mindestens 3 - 5 Werktage). Nur so ist die Inbetriebnahme
rechtzeitig vor dem Jahreswechsel möglich. Dies ist bei verschiedenen
Anlagenkategorien für den Vergütungssatz entscheidend.
Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?
Eine pauschale Gebühr als Teil der vom Anlagenbetreiber zu tragenden
Anschlusskosten für die Inbetriebnahme der Anlage. Hierbei prüft der
Stromanbieter den Anlagenanschluss, die Anlagendaten und setzt den
Anlagenanschluss in Betrieb. Um Ihnen weitere Kosten zu sparen, ist diese Gebühr
pauschaliert. Sie richtet sich nach vergleichbaren Tätigkeiten im Kundenauftrag
und ist von Stromanbieter zu Stromanbieter unterschiedlich hoch. Für die Messung
(Zählung und Ablesung) werden nochmals Kosten einmal jährlich in Rechnung
gestellt. Darin sind u. a. die Bearbeitung der monatlichen Abschlagsauszahlungen
und die jährliche mengenscharfe Abrechnung für einen Eintarifzähler ohne Wandler
enthalten. Die Gebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt für
Netzdienstleistungen.
Abschläge
Wann werden die Abschläge gutgeschrieben und wie viele Abschläge werden
gezahlt?
In der Regel werden die Abschläge nach Ablauf des Kalendermonats bzw. Anfang des
Monats umgehend gezahlt. Je nach Bearbeitungszeit Ihrer Bank ist das Geld dann
für Sie verfügbar. Bei eigenem Zähler wird bei von Ihnen gestellter
Abschlagsrechnung im Prinzip genau gleich verfahren, bei Rechnungsstellung zum
Beginn des Folgemonats zahlt der Stromanbieter regelmäßig innerhalb von 14 Tagen
aus.
Muss ich selber den Abschlagsplan erstellen?
Zähler vom Stromanbieter:
Der Stromanbieter erstellt für Sie den Abschlagsplan im Rahmen der
Jahresabrechnung. Er weis hierbei bei Vorsteuerabzugsfähigkeit die enthaltene
Mehrwertsteuer für Ihre Steuermeldung aus. Bitte erstellen Sie nicht selber
einen Abschlagsplan.
Einspeiseeigener Zähler:
Wenn Sie sich für das Abschlagsverfahren entscheiden, schicken Sie dem
Stromanbieter zum Jahresbeginn einen Abschlagsplan, der sich möglichst an dem
unten stehenden Muster orientiert.
Wie errechnen sich die monatlichen Abschläge?
Auf Grundlage uns bekannter Kennzahlen Ihrer Anlage schätzt der Stromanbieter
mit Erfahrungswerten eine Jahreseinspeisemenge. Diese teilt er entsprechend der
zu erwartenden Einspeisemenge auf die Monate auf und errechnet die Vergütung.
Wie verteilen sich die monatlichen Abschläge bei Fotovoltaikeinspeisungen?
Eine Verteilung der monatlichen Monatserträgen könnte z.B. so aussehen:
| |
Normaljahr |
Schaltjahr |
|
Januar |
2,92 % |
2,91 % |
|
Februar |
4,39 % |
4,60 % |
|
März |
7,99 % |
8,10 % |
|
April |
10,91 % |
10,99 % |
|
Mai |
13,45 % |
13,49 % |
|
Juni |
13,79 % |
13,79 % |
|
Juli |
13,91 % |
13,86 % |
|
August |
12,24 % |
12,15 % |
|
September |
8,95 % |
8,83 % |
|
Oktober |
5,82 % |
5,72 % |
|
November |
3,24 % |
3,17 % |
|
Dezember |
2,39 % |
2,39 % |
Warum sind die Abschlage bei Photovoltaikanlagen nicht
jeden Monat gleich?
Die Sonneneinstrahlung und damit der Ertrag Ihrer Anlage unterliegen
jahreszeitlichen Schwankungen. Die Abschläge werden so festgelegt, dass sie den
durchschnittlichen Monatserträgen aus den vergangenen Jahren entsprechen.
Warum gibt es keinen Abschlag für den Dezember?
Da im Januar das abgelaufene Jahr nach den Zählerständen genau abgerechnet wird,
entfällt die Vorauszahlung für Dezember, die auf geschätzten Werten beruht.
Einspeisevertrag
Warum bietet der Stromanbieter einen Einspeisevertrag an?
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
sind zentrale Dinge wie Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht und die
Vergütungssätze festgelegt. Wichtige Dinge wie z. B. die technischen Normen für
den Netzanschluss, die Messung durch den Stromanbieter, die
Vergütungsmodalitäten und die Haftungsbegrenzung sind im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
nicht geregelt. Diese Lücken sollen durch einen partnerschaftlichen Vertrag mit
Ihnen geregelt werden. Ihre Rechte aus dem Gesetz werden dadurch natürlich nicht
eingeschränkt.
Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht unterschreiben will?
Die technischen Bestimmungen zum Netzanschluss können nach Gesetz durch den
Netzbetreiber festgelegt werden (Regelungskompetenz nach § 13 (1) Satz 3
Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. Niederspannungsanschlussverordnung). Sie
verzichten allerdings auf wichtige Dinge wie z. B. die Haftungsbegrenzung.
Warum garantiert mir der Stromanbieter keine Vergütungshöhe und -dauer?
Die Höhe und Dauer der Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) festgelegt. Es bedarf keiner weiteren vertraglichen Festlegung.
Warum ist die Laufzeit des Vertrages nicht auf das Errichtungsjahr zuzüglich
20 Jahre begrenzt?
Ihre Anlage wird voraussichtlich länger funktionstüchtig sein, als die im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Vergütungsdauer von 20 Jahren. Sie
ist in dieser Zeit am Netz angeschlossen, also müssen die Rahmenbedingungen
weiterhin geregelt werden.
Warum wird die Abrechnung von Blindleistung aufgeführt?
Abgerechnet würde nur bezogene Blindleistung, keine gelieferte Blindleistung.
Bei EEG-Anlagen mit einfachem Drehstromzähler wird keine Blindleistung erfasst
und damit kann sie auch nicht abgerechnet werden. Bei Photovoltaikanlagen gilt
typischerweise keine Blindleistung erzeugt und auch nicht bezogen. Aus Gründen
der Einheitlichkeit wird dieses Vertragsmuster für alle Arten von
Einspeiseanlagen .
Vergütungssätze
Wie hoch ist die Vergütung für meine Anlage?
Die Vergütungssätze sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu finden:
http://www2.kreis-guetersloh.de/bindata_download/0408_EEG_pdf.pdf
|
> 100 KWp |
Anlage |
=< 30 KWp |
=< 100 KWp |
zum Vergleich
EEG bis 01.01.2004 |
|
54,0 ct |
Dach |
57,4 ct |
54,6 ct |
45,7 ct |
|
59,0 ct |
Fassade |
62,4 ct |
59,6 ct |
45,7 ct |
|
|
Freilandanlagen |
|
45,7 ct |
45,7 ct |
Degression der Mindestvergütung: 5 % jährlich ab 2005, bei
Freilandanlagen: 6,5 % ab 2006
|
Jahr |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
Dachanlagen
=< 30 KWp
>30 KWp
> 100 KWp |
57,4 ct
54,6 ct
54,0 ct
|
54,53 ct
51,87 ct
51,30 ct
|
51,80 ct
49,28 ct
48,74 ct
|
49,21 ct
46,82 ct
46,30 ct
|
46,75 ct
44,48 ct
43,99 ct
|
|
Fassadenbonus |
5 ct |
5 ct |
5 ct |
5 ct |
5 ct |
|
Freilandanlagen |
45,7 ct |
43,42 ct |
40,60 ct |
37,96 ct |
35,49 ct |
Wer muss die für die Vergütungseinstufung erforderlichen
Unterlagen beim Stromanbieter vorlegen?
Für die vollständige und rechtzeitige Beibringung der Unterlagen ist der
Anlagenbetreiber verantwortlich. Die Unterlagen erhalten Sie in der Regel von
Ihrem Anlagenbauer.
Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Vergütung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft?
Sie können den Strom selber verbrauchen und/oder den Strom zu Marktpreisen an
andere verkaufen.
Jahresablesung
Wer liest ab und wann wird abgelesen?
Bei einem Zähler vom Stromanbieter wird dieser um den Jahreswechsel den Zähler
ablesen. Bei eigenem Zähler muss der Anlagenbetreiber selbst ablesen und die
Rechnung stellen.
Was passiert, wenn ich dann nicht da bin?
Bei manchen Stromanbietern können sie den Zählerstand dann schriftlich selbst
mitteilen.
Gesetze und Verordnungen
Wo finde ich den Text des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wo die
Niederspannungsanschlussverordnung?
Alle Gesetze und Verordnungen finden Sie z. B. im Internet in der
Gesetzessammlung des Bundesministeriums der Justiz (http://bundesrecht.juris.de/).
Anlagenausfall
Wie verhalte ich mich beim Ausfall meiner Anlage?
Sie sollten Sich umgehend bei ihrem Stromanbieter melden, damit die
Abschlagszahlung gesenkt, bzw. ausgesetzt werden kann, um eine Überzahlung zu
vermeiden, die Sie zurückzahlen müssten.
Die hier gemachten Aussagen sind unverbindlich. Die genannten Preise können sich
entsprechend der zugrundeliegenden durch die Bundesnetzagentur zu genehmigenden
Preisblättern, auch rückwirkend ändern.
©Autor: Manuela Baumbach
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