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Direktversicherung

Eine besondere Form der Lebensversicherung ist die Direktversicherung, die für seinen Mitarbeiter vom Arbeitgeber abgeschlossen wird. Die Einzahlungen der Direktversicherung gehen direkt vom Bruttogehalt ab und verringern somit das zu versteuernde Einkommen (maximal 358 € im Monat). Zusätzlich sind die Versorgungsleistungen vererbbar und eine Förderung nach der Riester Rente möglich.
Die möglichen Vertragsformen sind z.B. die Rentenversicherung, die Kapitalversicherung, die fondsgebundene Versicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Form der Rente ist wegen ihrer steuerlichen Vorteile sehr beliebt und der geförderte Freibetrag erhöht sich seit dem 1. Januar 2005.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Alterseinkünftegesetz? Was bringt das!
Ab 2005 führte das neue Alterseinkünftegesetz eine grundlegende Neuordnung der Altersbezüge und Altersvorsorge mit sich. Damit ist der Übergang Schritt für Schritt, zu einem Einheitlichen System der nachgelagerten Besteuerung von Renten und Pensionen, geplant.
Der Gesetzgeber hat zusätzlich in den Bereichen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge erhebliche Änderungen beschlossen. So zum Beispiel der Wegfall des Steuervorteils bei Kapitallebensversicherungen seit 2005. Diesem steht aber eine Verbesserung des Sonderausgabenabzugs und optimierte Rahmenbedienungen in der Steuer der betrieblichen Altersvorsorge entgegen
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Betriebliche Altersvorsorge im Aufwind
Auf Einzahlungen bis zum Höchstsatz von 2.496 Euro bzw. (max. vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherungspflicht) muss man gar keine Steuern zahlen, während die Auszahlung / die Auszahlungen dann zu 100 Prozent versteuert werden.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Was ist die Direktversicherung?
Eine besondere Form der Lebensversicherung ist die Direktversicherung, die für seinen Mitarbeiter vom Arbeitgeber abschlossen wird. Die Einzahlungen der Direktversicherung gehen direkt vom Bruttogehalt ab (maximal 358 € im Monat) und verringern somit das zu versteuernde Einkommen. Zusätzlich sind die Versorgungsleistungen vererbbar und eine Förderung nach der Riester Rente möglich. Die möglichen Vertragsformen sind z.B. die Rentenversicherung, die Kapitalversicherung, die Fondsgebundene Versicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Form der Rente ist wegen ihrer steuerlichen Vorteile sehr beliebt und der geförderte Freibetrag erhöht sich seit dem 1. Januar 2005.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Wie können Sie profitieren?
Abgeschlossene Direktversicherungen werden, durch das Alterseinkünftegesetz, in dieselbe Förderung einbezogen, die früher lediglich für Pensionskassen und -fonds galt, während die Pauschalbesteuerung von 20 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, entfällt.

Früher bestand die Möglichkeit im Rentenalter, zwischen Einmalauszahlung und lebenslanger Rente zu wählen, steuerfrei. Danach erfolgte dann die Besteuerung des Ertragsanteils. Früher lag diese in einem Alter von 65 Jahren bei 27 %. Dieser sinkt auf 18 % und die Kapitalleistung wird von der steuerlichen Förderung nicht mehr erfasst.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Mitnahme von Ansprüchen ab sofort möglich
Ein großer Vorteil der Betrieblichen Altersvorsorge ist die Option, dass bei einem Betriebswechsel, die bestehende Betriebsrente weitergeführt werden kann und die Arbeitnehmer nicht eine Zersplitterung ihrer Betriebsrentenansprüche befürchten müssen.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Stichtag 30. Juni 2005 bei, bis dahin, bestehenden Direktversicherungen
Seit dem 30 Juni 2005 musste jeder Mitarbeiter, der bis dahin über eine Direktversicherung verfügte, seinem Arbeitgeber mitteilen, ob der Bestehende Vertrag der Betrieblichen Altersvorsorge so weitergeführt werden sollte wie bisher, oder auf die Neue Regelung umgesetzt werden sollte. Wer dies bis dato nicht getan hat und eine lebenslange Rentenleistung vereinbart hat, wurde automatisch auf die Neuregelung umgestellt. Wenn eine Einmalzahlung gewählt wurde, muss der der Vertrag bei der alten Regelung bleiben, da bei Vertragsabschluss eine steuerfreie Leistung garantiert wurde.

Hinweis: Auch zusätzliche Abschlüsse zu den neuen Konditionen sind möglich.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Welche Besonderheiten gibt es?
Eine Besonderheit ist der Vorteil des Kapitalwahlrechts, dass Ihnen die Möglichkeit gibt bei neuen Verträgen ca. 30 % des bis dahin angesparten Kapitals bei Beginn der Auszahlungsphase zu entnehmen.

Seit dem 01.01.2005 besteht Steuerfreiheit, für die vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträge, in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2005 waren es 2.496 €). Dieser Betrag erhöht sich gegebenenfalls um 1.800 € jedes Jahr, sofern der Anspruch der Pauschalversteuerung noch nicht genommen wurde. . Bei einer Entgeltumwandlung gilt ab 2009 die volle Beitragspflicht.

Nach § 3 Nr. 63 EStG wird eine nachgelagerte Besteuerung der Leistungen in der Leistungsphase geregelt, welche eine Steuerfreiheit in der Ansparphase bewirkt. Der Abzug eines Werbekosten-Pauschbetrages wirkt sich Steuermindernd aus. Bis zum Jahr 2040 soll der Altersentlastungsbetrag schrittweise abschmelzen.

Für Verträge, die bis einschließlich 31.12.2004 Policiert wurden, gelten grundsätzlich die bis dahin wirksamen steuerlichen Regelungen bis zum Vertragsende weiter.
 

© Autor: Benjamin Hohmann


Merkmale:
  • Einsparung von Nebenkosten für den Arbeitgeber (gilt bis Ende 2008)
  • Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze - Gesetzliche Rentenversicherung, gegebenenfalls zzgl. 1.800 Euro jährlich steuerfrei. 3.562,50 € im Jahr 2006.
  • Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze - Gesetzliche Rentenversicherung bis Ende 2008
  • Einschluss von Zusatzversicherungen, z.B. Berufsunfähigkeits-Rente und/oder Unfall-Zusatzversicherung möglich
  • Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten einer klassischen Rentenversicherung mit Kapitaloption
  • Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer nach Ausscheiden möglich
  • Übertragbarkeit des Vertrages auf einen neuen Arbeitgeber

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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