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Eine besondere
Form der
Lebensversicherung
ist die
Direktversicherung,
die für seinen
Mitarbeiter vom
Arbeitgeber
abgeschlossen
wird. Die
Einzahlungen der
Direktversicherung
gehen direkt vom
Bruttogehalt ab
und verringern
somit das zu
versteuernde
Einkommen
(maximal 358 €
im Monat).
Zusätzlich sind
die
Versorgungsleistungen
vererbbar und
eine Förderung
nach der Riester
Rente möglich.
Die möglichen
Vertragsformen
sind z.B. die
Rentenversicherung,
die
Kapitalversicherung,
die
fondsgebundene
Versicherung
oder die
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Form der
Rente ist wegen
ihrer
steuerlichen
Vorteile sehr
beliebt und der
geförderte
Freibetrag
erhöht sich seit
dem 1. Januar
2005.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Alterseinkünftegesetz?
Was bringt das!
Ab 2005 führte
das neue
Alterseinkünftegesetz
eine
grundlegende
Neuordnung der
Altersbezüge und
Altersvorsorge
mit sich. Damit
ist der Übergang
Schritt für
Schritt, zu
einem
Einheitlichen
System der
nachgelagerten
Besteuerung von
Renten und
Pensionen,
geplant.
Der Gesetzgeber
hat zusätzlich
in den Bereichen
der privaten und
betrieblichen
Altersvorsorge
erhebliche
Änderungen
beschlossen. So
zum Beispiel der
Wegfall des
Steuervorteils
bei
Kapitallebensversicherungen
seit 2005.
Diesem steht
aber eine
Verbesserung des
Sonderausgabenabzugs
und optimierte
Rahmenbedienungen
in der Steuer
der
betrieblichen
Altersvorsorge
entgegen
© Autor:
Benjamin Hohmann
Betriebliche
Altersvorsorge
im Aufwind
Auf Einzahlungen
bis zum
Höchstsatz von
2.496 Euro bzw.
(max. vier
Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze
zur
Rentenversicherungspflicht)
muss man gar
keine Steuern
zahlen, während
die Auszahlung /
die Auszahlungen
dann zu 100
Prozent
versteuert
werden.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Was ist die
Direktversicherung?
Eine besondere
Form der
Lebensversicherung
ist die
Direktversicherung,
die für seinen
Mitarbeiter vom
Arbeitgeber
abschlossen
wird. Die
Einzahlungen der
Direktversicherung
gehen direkt vom
Bruttogehalt ab
(maximal 358 €
im Monat) und
verringern somit
das zu
versteuernde
Einkommen.
Zusätzlich sind
die
Versorgungsleistungen
vererbbar und
eine Förderung
nach der Riester
Rente möglich.
Die möglichen
Vertragsformen
sind z.B. die
Rentenversicherung,
die
Kapitalversicherung,
die
Fondsgebundene
Versicherung
oder die
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Form der
Rente ist wegen
ihrer
steuerlichen
Vorteile sehr
beliebt und der
geförderte
Freibetrag
erhöht sich seit
dem 1. Januar
2005.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Wie können
Sie profitieren?
Abgeschlossene
Direktversicherungen
werden, durch
das
Alterseinkünftegesetz,
in dieselbe
Förderung
einbezogen, die
früher lediglich
für
Pensionskassen
und -fonds galt,
während die
Pauschalbesteuerung
von 20 Prozent
plus
Kirchensteuer
und
Solidaritätszuschlag,
entfällt.
Früher bestand
die Möglichkeit
im Rentenalter,
zwischen
Einmalauszahlung
und lebenslanger
Rente zu wählen,
steuerfrei.
Danach erfolgte
dann die
Besteuerung des
Ertragsanteils.
Früher lag diese
in einem Alter
von 65 Jahren
bei 27 %. Dieser
sinkt auf 18 %
und die
Kapitalleistung
wird von der
steuerlichen
Förderung nicht
mehr erfasst.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Mitnahme von
Ansprüchen ab
sofort möglich
Ein großer
Vorteil der
Betrieblichen
Altersvorsorge
ist die Option,
dass bei einem
Betriebswechsel,
die bestehende
Betriebsrente
weitergeführt
werden kann und
die Arbeitnehmer
nicht eine
Zersplitterung
ihrer
Betriebsrentenansprüche
befürchten
müssen.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Stichtag 30.
Juni 2005 bei,
bis dahin,
bestehenden
Direktversicherungen
Seit dem 30 Juni
2005 musste
jeder
Mitarbeiter, der
bis dahin über
eine
Direktversicherung
verfügte, seinem
Arbeitgeber
mitteilen, ob
der Bestehende
Vertrag der
Betrieblichen
Altersvorsorge
so weitergeführt
werden sollte
wie bisher, oder
auf die Neue
Regelung
umgesetzt werden
sollte. Wer dies
bis dato nicht
getan hat und
eine lebenslange
Rentenleistung
vereinbart hat,
wurde
automatisch auf
die Neuregelung
umgestellt. Wenn
eine
Einmalzahlung
gewählt wurde,
muss der der
Vertrag bei der
alten Regelung
bleiben, da bei
Vertragsabschluss
eine steuerfreie
Leistung
garantiert
wurde.
Hinweis: Auch
zusätzliche
Abschlüsse zu
den neuen
Konditionen sind
möglich.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Welche
Besonderheiten
gibt es?
Eine
Besonderheit ist
der Vorteil des
Kapitalwahlrechts,
dass Ihnen die
Möglichkeit gibt
bei neuen
Verträgen ca. 30
% des bis dahin
angesparten
Kapitals bei
Beginn der
Auszahlungsphase
zu entnehmen.
Seit dem
01.01.2005
besteht
Steuerfreiheit,
für die vom
Arbeitnehmer
finanzierten
Beiträge, in
Höhe von bis zu
vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze
(im Jahr 2005
waren es 2.496
€). Dieser
Betrag erhöht
sich
gegebenenfalls
um 1.800 € jedes
Jahr, sofern der
Anspruch der
Pauschalversteuerung
noch nicht
genommen wurde.
. Bei einer
Entgeltumwandlung
gilt ab 2009 die
volle
Beitragspflicht.
Nach § 3 Nr. 63
EStG wird eine
nachgelagerte
Besteuerung der
Leistungen in
der
Leistungsphase
geregelt, welche
eine
Steuerfreiheit
in der
Ansparphase
bewirkt. Der
Abzug eines
Werbekosten-Pauschbetrages
wirkt sich
Steuermindernd
aus. Bis zum
Jahr 2040 soll
der
Altersentlastungsbetrag
schrittweise
abschmelzen.
Für Verträge,
die bis
einschließlich
31.12.2004
Policiert
wurden, gelten
grundsätzlich
die bis dahin
wirksamen
steuerlichen
Regelungen bis
zum Vertragsende
weiter.
© Autor:
Benjamin Hohmann
Merkmale:
-
Einsparung
von
Nebenkosten
für den
Arbeitgeber
(gilt bis
Ende 2008)
- Beiträge
sind bis zu
vier Prozent
der
Beitragsbemessungsgrenze
-
Gesetzliche
Rentenversicherung,
gegebenenfalls
zzgl. 1.800
Euro
jährlich
steuerfrei.
3.562,50 €
im Jahr
2006.
-
Sozialversicherungsfreiheit
von
Beiträgen
bis vier
Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze
-
Gesetzliche
Rentenversicherung
bis Ende
2008
-
Einschluss
von
Zusatzversicherungen,
z.B.
Berufsunfähigkeits-Rente
und/oder
Unfall-Zusatzversicherung
möglich
-
Vielfältige
Gestaltungsmöglichkeiten
einer
klassischen
Rentenversicherung
mit
Kapitaloption
- Private
Weiterführung
durch den
Arbeitnehmer
nach
Ausscheiden
möglich
-
Übertragbarkeit
des
Vertrages
auf einen
neuen
Arbeitgeber
© Autor:
Benjamin Hohmann
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