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Die Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Auf eine Rente ist jeder angewiesen, der wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr
arbeiten kann. Um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten, reichen
Renten jedoch nicht aus. Daher sollte man sich gegen die Folgen der
Berufsunfähigkeit absichern. 2001 wurden die Regelungen zur staatlichen Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrenten reformiert. Wer mit staatlichen Zahlungen bei
Berufsunfähigkeit rechnet, hofft seit der Reformierung vergebens.
Von staatlicher Sicht werden seitdem Beruf, Ausbildung und Lebensstellung nicht
mehr berücksichtigt. Nur wenn generell keinen Erwerb mehr nachgehen kann,
bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Fatal ist der Unterschied!
Berufsunfähigkeit
Zur Berufsunfähigkeit zählen Personen die nach medizinischem Befund in ihrem
ausgeübten Beruf auf Dauer mehr als 50 % erwerbsunfähig sind. Es ist nicht die
Aufgabe einer Krankentagegeldversicherung dieses Risiko abzudecken, wenn die
Krankheiten, eine vorübergehende Nichtausübung der beruflichen Tätigkeit zur
Folge hat. Die Krankentagegeldversicherung endet mit dem Beginn der
Berufsunfähigkeit.
Erwerbsunfähigkeit
Zur Erwerbsunfähigkeit zählen Personen die täglich keine drei Stunden mehr
arbeiten können, unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf! z.B. als Nachwächter
könnte daher ein Ingenieur verwiesen werden. Kann man täglich drei bis sechs
Stunden arbeiten, bekommt er halbe Erwerbsminderungsrente. Kann man länger
arbeiten, bekommt man keine Erwerbsminderungsrente. © Autor: Benjamin Hohmann
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