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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf eine Rente ist jeder angewiesen, der wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten, reichen Renten jedoch nicht aus. Daher sollte man sich gegen die Folgen der Berufsunfähigkeit absichern. 2001 wurden die Regelungen zur staatlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten reformiert. Wer mit staatlichen Zahlungen bei Berufsunfähigkeit rechnet, hofft seit der Reformierung vergebens.

Von staatlicher Sicht werden seitdem Beruf, Ausbildung und Lebensstellung nicht mehr berücksichtigt. Nur wenn generell keinen Erwerb mehr nachgehen kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Fatal ist der Unterschied!

Berufsunfähigkeit

Zur Berufsunfähigkeit zählen Personen die nach medizinischem Befund in ihrem ausgeübten Beruf auf Dauer mehr als 50 % erwerbsunfähig sind. Es ist nicht die Aufgabe einer Krankentagegeldversicherung dieses Risiko abzudecken, wenn die Krankheiten, eine vorübergehende Nichtausübung der beruflichen Tätigkeit zur Folge hat. Die Krankentagegeldversicherung endet mit dem Beginn der Berufsunfähigkeit.

Erwerbsunfähigkeit

Zur Erwerbsunfähigkeit zählen Personen die täglich keine drei Stunden mehr arbeiten können, unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf! z.B. als Nachwächter könnte daher ein Ingenieur verwiesen werden. Kann man täglich drei bis sechs Stunden arbeiten, bekommt er halbe Erwerbsminderungsrente. Kann man länger arbeiten, bekommt man keine Erwerbsminderungsrente.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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