| Beitragszahlungspflicht |
| Nach Aushändigung des Versicherungsscheines ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die vereinbarten Beitragszahlungen zu entrichten. Die erste Prämie ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. |

